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Wann zum Notar?
Der Notar ist zuständig für
- Beurkundungen jeglicher Art
- Immobilien(Grundstücks-), Ehe-, Erb- und Schenkungsverträge
- Bestellungen von Grundschulden
- Teilungserklärungen (bei Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum)
- Testamente, Patientenverfügungen, (Vorsorge-)voll machten
- Scheidungsvereinbarungen
- Versammlungsbeschlüsse
- Gründung einer Gesellschaft, Registeranmeldungen etc.
- Vollstreckbarerklärung von Privaturkunden (privater Darlehensvertrag, Schuldanerkenntnis)
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- Abnahme von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen
- Vermittlung von Nachlassauseinandersetzungen
Die Aufzählung ist nicht abschließend, fragen Sie mich.
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